Fahrtkosten

Rückerstattung

Wer für die EJNÖ unterwegs ist, bekommt die Fahrtkosten unter folgenden Bedingungen erstattet:

  • Grundsätzlich sind öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse zu wählen.
  • Bei der Abrechnung muss die Fahrkarte (oder ein anderer Beleg) beigelegt werden.
  • Eine privat gekaufte ÖBB Vorteilscard oder ÖBB Jahreskarte wird bei Fahrten für die EJNÖ (nach vorheriger Absprache) anteilsmäßig refundiert.
  • Begründete Ausnahmen können von der Diözesanjugendpfarrerin bis zu ei­nem Betrag von € 220,--, darüber hinaus nur von der DJL genehmigt werden, wo­bei diese im Voraus beantragt werden müssen. Bei genehmigten Autofahrten wird das amtliche Kilometergeld erstattet.

Diese Regelung gilt für alle Sitzungen und Veranstaltungen der EJNÖ (Projekte, DJR, DJL, Ar­beitskreise, ...) und für die Außendelegationen sowie gegebenenfalls für Sommerfrei­zei­ten, Mitarbeiter*innenschulungen etc., soweit die EJNÖ als Veranstalterin auftritt und für die Kosten aufzukommen hat.

Das Fahrtkostenformular kann hier heruntergeladen werden: [Dokument]