Gemeindesubvention
Alles, was man wissen muss
Voraussetzungen
- Grundvoraussetzung für die Ausschüttung der Subventionen ist die Entsendung von Delegierten in den DJR und die Meldung der Mitarbeiter*innen.
- Es muss sich um Projekte aus dem Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und im Rahmen des Angebotes einer Pfarrgemeinde der Evangelischen Kirche A.B. in NÖ handeln.
Ansuchen
- Ansuchen um Subventionen für Projekte bitte mittels Subventionsformulars bis Ende Oktober des Jahres an das Büro der EJNÖ schicken.
- Die Auszahlung der Subvention erfolgt im November d. Jahres auf das angegebene Konto.
Subventionshöhe
- Die Höhe der Subvention wird im Sommer in einer DJL-Sitzung beschlossen und an die*den Verantwortliche*n mitgeteilt.
- Die Subvention wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und der insgesamt gestellten Anträge vergeben. Grundsätzlich gilt aus Gründen der gleichmäßigen Verteilung ein Betrag von € 300,- / Projekt als Deckelung, wobei dieser Betrag nicht als Standard-, sondern als Höchstbetrag zu verstehen ist.
- In besonders berücksichtigungswürdigen Ausnahmefällen (z.B. gemeindeübergreifende Projekte, spezielle soziale Bedürftigkeit) kann auch eine höhere Subvention genehmigt werden.
Downloads
- [Subventionsformular] für den Antrag auf Gemeindesubvention
- [Informationsblatt]: Alle Informationen kompakt zusammengefasst