Gemeindesubvention

Alles, was man wissen muss

Voraussetzungen

  • Grundvoraussetzung für die Ausschüttung der Subventionen ist die Entsendung von Delegierten in den DJR und die Meldung der Mitarbeiter*innen.
  • Es muss sich um Projekte aus dem Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und im Rahmen des Angebotes einer Pfarrgemeinde der Evangelischen Kirche A.B. in NÖ handeln.

Ansuchen

  • Ansuchen um Subventionen für Projekte bitte mittels Subventionsformulars bis Ende Oktober des Jahres an das Büro der EJNÖ schicken.
  • Die Auszahlung der Subvention erfolgt im November d. Jahres auf das angegebene Konto.

Subventionshöhe

  • Die Höhe der Subvention wird im Sommer in einer DJL-Sitzung beschlossen und an die*den Verantwortliche*n mitgeteilt.
  • Die Subvention wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und der insgesamt gestellten Anträge vergeben. Grundsätzlich gilt aus Gründen der gleichmäßigen Verteilung ein Betrag von € 300,- / Projekt als Deckelung, wobei dieser Betrag nicht als Standard-, sondern als Höchstbetrag zu verstehen ist.
  • In besonders berücksichtigungswürdigen Ausnahmefällen (z.B. gemeindeübergreifende Projekte, spezielle soziale Bedürftigkeit) kann auch eine höhere Subvention genehmigt werden.

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