Fahrtkosten
Rückerstattung
Wer für die EJNÖ unterwegs ist, bekommt die Fahrtkosten unter folgenden Bedingungen erstattet:
- Grundsätzlich sind öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse zu wählen.
- Bei der Abrechnung muss die Fahrkarte (oder ein anderer Beleg) beigelegt werden.
- Eine privat gekaufte ÖBB Vorteilscard oder ÖBB Jahreskarte wird bei Fahrten für die EJNÖ (nach vorheriger Absprache) anteilsmäßig refundiert.
- Begründete Ausnahmen können von der Diözesanjugendpfarrerin bis zu einem Betrag von € 220,--, darüber hinaus nur von der DJL genehmigt werden, wobei diese im Voraus beantragt werden müssen. Bei genehmigten Autofahrten wird das amtliche Kilometergeld erstattet.
Diese Regelung gilt für alle Sitzungen und Veranstaltungen der EJNÖ (Projekte, DJR, DJL, Arbeitskreise, ...) und für die Außendelegationen sowie gegebenenfalls für Sommerfreizeiten, Mitarbeiter*innenschulungen etc., soweit die EJNÖ als Veranstalterin auftritt und für die Kosten aufzukommen hat.
Das Fahrtkostenformular kann hier heruntergeladen werden: [Dokument]